Zweitmeinung
Fallbeispiel 1:
Ein 23jähriger Elektriker war seit zwei Jahren zu hundert Prozent wegen
Funktionsstörungen des Bewegungsapparates arbeitsunfähig.
Wegen einer Diskushernie wurde der Mann vor einem Jahr operiert, hatte
aber seither noch mehr Kreuzschmerzen.
Wegen zunehmenden invalidisierenden Nacken- und Kopfschmerzen wurde
bei diesem Patienten das ganze therapeutische Spektrum erfolglos ausprobiert.
Unter anderem wurden bei ihm vierzehn minimalinvasive Eingriffe in der Hals-
Wirbelsäule durchführt. Anschliessend hatte der Patient mehr Schmerzen und
Gedächtnisstörungen. Durch eine Patientenorganisation wurde der Mann
zugewiesen mit der Fragestellung ob weitere Therapien noch sinnvoll sind und
wenn ja welche.
Der Untersuch des Bewegungsapparates wies auf eine ausgesprochene
Bandlaxität und Gelenkhypermobilität hin. Diese konnte die vom Patienten nur
noch mit Opiaten auszuhaltenden Schmerzen und - wegen dem chronischen
Beschwerdeverlauf - auch die Schmerzgedächtnisproblematik erklären.
Es wurde eine ergonomisch-statisch-dynamische Verhaltensberatung (ESD )
durchgeführt. Danach besserten die Beschwerden deutlich und der Patient konnte
wieder zu fünfzig Prozent arbeiten.
Fazit: Durch eine frühzeitige genaue Diagnostik hätte möglicherweise
die drohende Invalidisierung vermieden werden können. Durch die Vielzahl
unnötiger Behandlungen (Physiotherapien, Rehabilitationsaufenthalt,
Schmerztherapie, medikamentöse Therapie) wurde der hilfesuchende Mann
zu einem Weisskittelopfer. Allein für die Schmerztherapie musste der arbeitslose
Patient zehn Prozent der kassenpflichtigen Leistung im Betrag von sieben-
tausendfünfhundert Franken (!) selber zahlen.
Fallbeispiel 2:
Ein 13jähriges Mädchen hatte seit einem Jahr vor allem beim Eistanzen Kreuzschmerzen. Radiologisch konnte vom Hausarzt ein Wirbelgleiten
(Spondylolisthese L5/S1). Das Mädchen wurde dem orthopädischen Chefarzt
einer renommierten Grosklinik zugewiesen. Dieser empfahl den besorgten
Eltern die sofortige Versteifungsoperation. Ansonst drohe eine Lähmung bzw.
der Rollstuhl.
Der Untersuch zeigte einen normal funktionierenden Bewegungsapparat bei
einem äusserst depressiven Mädchen, welches vorgab, kaum mehr gehen zu
können. Die Eltern wurden darüber aufgeklärt, dass dieses Wirbelgleiten bei
aktiven jungen Menschen ein durchaus "normaler Röntgenbefund" sein kann
und weder eine Operationsindikation vorliege, noch das Mädchen deswegen
gelähmt werden könne. Auch die Geschichte mit dem Rollstuhl sollten sie so
rasch wie möglich vergessen.
Therapeutisch wurde dem Mädchen eine mehrmonatige jugenpsychiatrische
Behandlung empfohlen. Jetzt geht es dem Mädchen wieder gut und es tanzt wie eh und je auf dem Eis.
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